Um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich wahrnehmen zu können, haben wir durch kontinuierliche Fortbildung und praktische Tätigkeit besondere Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten erworben.

Aufgrund Gestattung der Rechtsanwaltskammer Köln ist Frau Rechtsanwältin Regina Billstein berechtigt, den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen, während Herr Rechtsanwalt Hartmut Wernscheid berechtigt ist, die Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" ,"Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen.

Neben diesen Rechtsgebieten sind wir aber auch weiterhin in den weiteren Rechtsgebieten maßgeblich im Zivilrecht (insbesondere im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und im Mietrecht), aber auch im öffentlichen Recht, hier insbesondere im Strafrecht tätig.

Unsere Tätigkeit umfasst vor allem die Bearbeitung konkreter Rechtsfälle, aber auch die allgemeine Rechtsberatung und die Überprüfung von Urkunden, Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. sowie die Fertigung von Entwürfen von Schriftstücken der vorgenannten Art.


Die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei kann durch Sie bevorzugt telefonisch, aber auch per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass über die reine Kontaktaufnahme hinausgehende laufende Rechtsberatung per E-Mail durch uns nur im Einzelfall nach gesonderter Vereinbarung erfolgen kann.

Soweit es sich um fristgebundene Angelegenheiten handelt, bitten wir um frühzeitige Mandatierung, damit unnötiger Zeitdruck bei der Bearbeitung vermieden werden kann. Falls dies nicht möglich ist, sind wir jedoch selbstverständlich nach Absprache auch bereit, kurzfristig für Sie tätig zu werden.

Kruege blau


Fachanwaltschaften

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns geführten Fachanwaltstitel dokumentieren, dass wir in diesen Rechtsgebieten die durch die Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen umfangreichen Fortbildungen durchlaufen, theoretischen Prüfungen absolviert und die nachhaltige praktische Tätigkeit nachgewiesen haben. Zudem bilden wir uns, wie in der Fachanwaltsordnung vorgegeben, jedes Jahr in diesen Fachgebieten durch Teilnahme an Seminaren fort.


Es gibt ein Recht des Weiseren, nicht ein Recht des Stärkeren.

Joseph Joubert